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    Gastherme ohne Brennwerttechnik: Wann macht sie noch Sinn?

    02.08.2025 16 mal gelesen 0 Kommentare
    • In Altbauten mit alten Heizungsanlagen kann eine Gastherme ohne Brennwerttechnik sinnvoll sein, wenn keine aufwendige Abgasumrüstung möglich ist.
    • Bei sehr geringen Investitionsbudgets kann die klassische Gastherme als kostengünstige Übergangslösung dienen.
    • Wenn ausschließlich hohe Vorlauftemperaturen benötigt werden, bringt die Brennwerttechnik oft keinen spürbaren Effizienzvorteil.

    Typische Einsatzszenarien: In welchen Gebäuden lohnt sich noch eine Gastherme ohne Brennwerttechnik?

    Typische Einsatzszenarien: In welchen Gebäuden lohnt sich noch eine Gastherme ohne Brennwerttechnik?

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    Es gibt tatsächlich noch Nischen, in denen eine Gastherme ohne Brennwerttechnik ihre Daseinsberechtigung hat – auch wenn das auf den ersten Blick fast schon anachronistisch wirkt. Entscheidend ist, dass diese Situationen selten und sehr speziell sind. Besonders auffällig: Es handelt sich meist um Altbauten mit verwinkelten Schornsteinführungen oder Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Hier kann eine Modernisierung der Abgasführung schlichtweg unmöglich oder unverhältnismäßig teuer sein. Ein typisches Beispiel: Ein Gründerzeithaus mit Originalschornstein, der sich baulich nicht für die niedrigen Abgastemperaturen der Brennwerttechnik eignet, ohne dass massive Eingriffe in die Substanz nötig wären.

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    Ein weiteres Szenario: Gebäude, in denen nur eine temporäre Nutzung geplant ist, etwa weil ohnehin ein Abriss oder eine grundlegende Sanierung in den nächsten Jahren ansteht. Da lohnt sich der große Umbau auf Brennwerttechnik einfach nicht mehr. Auch bei manchen gewerblichen Immobilien, in denen der Wärmebedarf extrem schwankt oder die Heizung nur als Notlösung dient, kann der Weiterbetrieb einer alten Gastherme ohne Brennwerttechnik aus pragmatischen Gründen Sinn ergeben.

    Kurios, aber nicht ganz selten: In Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer, alter Abgasführung ist der Austausch einzelner Gasthermen oft technisch nicht möglich, ohne das ganze System zu erneuern. Hier bleibt dann manchmal nur die Option, die vorhandene Heizwerttechnik weiter zu nutzen – zumindest bis zur nächsten großen Sanierung.

    Unterm Strich gilt: Eine Gastherme ohne Brennwerttechnik lohnt sich heute nur noch in Gebäuden, bei denen bauliche, technische oder wirtschaftliche Hürden eine Modernisierung praktisch ausschließen. Für alle anderen Fälle gibt es längst bessere Lösungen.

    Konkrete Beispiele: Fälle aus der Praxis für den Verbleib alter Heizwert-Gasthermen

    Konkrete Beispiele: Fälle aus der Praxis für den Verbleib alter Heizwert-Gasthermen

    Im Alltag tauchen immer wieder Situationen auf, in denen alte Heizwert-Gasthermen – trotz aller Modernisierungstrends – weiterbetrieben werden. Diese Fälle sind oft überraschend individuell und zeigen, wie komplex die Entscheidung sein kann.

    • Denkmalschutz mit strengen Auflagen: In einer historischen Villa aus dem 19. Jahrhundert in Leipzig durfte der Schornstein aus ästhetischen Gründen nicht verändert werden. Die Eigentümer erhielten eine Ausnahmegenehmigung für den Weiterbetrieb der alten Gastherme, da eine Umrüstung auf Brennwerttechnik baulich und denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig war.
    • Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern: In einem Berliner Altbau teilen sich mehrere Parteien eine zentrale Abgasführung. Der Austausch einer einzelnen Gastherme hätte eine komplette Erneuerung des Schornsteins erfordert – ein Vorhaben, das an den Eigentümergemeinschaften und den Kosten scheiterte. So blieb die Heizwerttherme vorerst erhalten.
    • Zwischenlösung bei geplanter Sanierung: In einem Bürogebäude in Köln steht eine umfassende energetische Sanierung erst in drei Jahren an. Bis dahin wird die bestehende Heizwert-Gastherme als Übergangslösung weitergenutzt, um unnötige Investitionen zu vermeiden.
    • Gewerbliche Nutzung mit niedrigem Wärmebedarf: In einer kleinen Werkstatt in Bayern läuft die Gastherme nur sporadisch, etwa zum Frostschutz. Die Anschaffung einer Brennwerttherme hätte sich wirtschaftlich nicht gerechnet, da der Verbrauch minimal ist.

    Diese Beispiele zeigen: Der Verbleib alter Heizwert-Gasthermen ist meist das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren – und keineswegs eine pauschale Entscheidung aus Bequemlichkeit.

    Technische und bauliche Voraussetzungen: Wann ist der Austausch gegen Brennwerttechnik nicht sinnvoll?

    Technische und bauliche Voraussetzungen: Wann ist der Austausch gegen Brennwerttechnik nicht sinnvoll?

    Manchmal stößt die Modernisierung an ganz praktische Grenzen, die man im ersten Moment gar nicht auf dem Schirm hat. Gerade bei sehr alten Gebäuden kann die Umrüstung auf Brennwerttechnik zu einem echten Kraftakt werden – und zwar nicht nur wegen der Kosten, sondern wegen technischer Stolpersteine, die sich nicht einfach aus dem Weg räumen lassen.

    • Ungeeignete Schornsteinzüge: Brennwertgeräte brauchen Abgasleitungen, die für feuchte und kühle Abgase ausgelegt sind. In manchen Altbauten fehlen passende Schornsteinzüge komplett oder sie sind zu schmal für die notwendigen Kunststoffrohre. Eine Nachrüstung wäre hier mit massiven Eingriffen in die Bausubstanz verbunden.
    • Fehlende Kondensat-Entsorgung: Brennwerttechnik produziert Kondenswasser, das sicher abgeführt werden muss. Fehlt ein Abwasseranschluss in der Nähe des Heizungsraums, wird die Installation schnell kompliziert oder sogar unmöglich, besonders in oberen Stockwerken oder bei sehr beengten Verhältnissen.
    • Hydraulische Unverträglichkeiten: Manche Heizsysteme, etwa mit sehr alten Gussradiatoren oder Einrohrsystemen, sind nicht für die niedrigen Rücklauftemperaturen der Brennwerttechnik ausgelegt. Ein Umbau der gesamten Heizungsanlage wäre dann nötig – oft ein zu großer Aufwand im Verhältnis zum Nutzen.
    • Statik und Gebäudestruktur: In Gebäuden mit tragenden Wänden aus empfindlichen Materialien (z.B. Naturstein oder Fachwerk) kann das Einziehen neuer Leitungen statische Risiken bergen. Hier ist der Austausch schlicht nicht vertretbar.

    Unterm Strich: Wo bauliche, technische oder gebäudestatische Hürden überwiegen, bleibt die Heizwerttechnik manchmal die einzig praktikable Lösung – zumindest bis zu einer grundlegenden Sanierung oder Umnutzung des Gebäudes.

    Wirtschaftliche Erwägungen: Rechnen sich Betrieb und Erhalt einer Gastherme ohne Brennwerttechnik?

    Wirtschaftliche Erwägungen: Rechnen sich Betrieb und Erhalt einer Gastherme ohne Brennwerttechnik?

    Ob sich der Weiterbetrieb einer alten Gastherme ohne Brennwerttechnik tatsächlich lohnt, hängt maßgeblich von individuellen Zahlen und Rahmenbedingungen ab. Wer nüchtern rechnet, merkt schnell: Die Betriebskosten sind in der Regel spürbar höher als bei moderner Technik. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen sich der Erhalt zumindest kurzfristig wirtschaftlich rechtfertigen lässt.

    • Restlaufzeit und Investitionsstau: Steht ohnehin ein baldiger Abriss oder eine umfassende Sanierung an, kann der Weiterbetrieb günstiger sein als eine teure Zwischenlösung. Die Investition in eine neue Brennwerttherme rechnet sich dann schlicht nicht mehr, weil die Nutzungsdauer zu kurz wäre.
    • Wartungs- und Reparaturkosten: Bei gut gewarteten Altgeräten mit zuverlässiger Ersatzteilversorgung bleiben die laufenden Kosten überschaubar. Erst wenn Reparaturen häufiger und teurer werden, kippt die Rechnung – dann wird der Austausch wirtschaftlich attraktiver.
    • Geringe Nutzungsintensität: In Gebäuden mit sehr niedrigem Gasverbrauch – etwa selten genutzte Ferienhäuser oder Nebenräume – fallen die Mehrkosten durch den schlechteren Wirkungsgrad kaum ins Gewicht. Hier ist der Unterschied zu modernen Geräten oft vernachlässigbar.
    • Abschreibungen und steuerliche Aspekte: In gewerblichen Objekten können steuerliche Abschreibungen oder bereits abgeschriebene Altanlagen die Entscheidung beeinflussen. Ein vorzeitiger Austausch führt dann nicht immer zu einem wirtschaftlichen Vorteil.

    Fazit: Der Weiterbetrieb einer Gastherme ohne Brennwerttechnik kann sich kurzfristig lohnen, wenn hohe Investitionen vermieden werden sollen oder der Verbrauch sehr niedrig ist. Auf lange Sicht überwiegen jedoch meist die Vorteile moderner Technik – rein wirtschaftlich betrachtet, ist das Festhalten an alten Geräten selten die beste Wahl.

    Gesetzliche Vorgaben und Ausnahmen: Was ist noch erlaubt, wo gibt es Bestandsschutz?

    Gesetzliche Vorgaben und Ausnahmen: Was ist noch erlaubt, wo gibt es Bestandsschutz?

    Die rechtliche Lage rund um Gasthermen ohne Brennwerttechnik ist mittlerweile ziemlich eindeutig geregelt – aber es gibt Schlupflöcher und Übergangsfristen, die viele Eigentümer überraschen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen neue Heizwert-Gasthermen im Regelfall nicht mehr eingebaut werden. Der Einbau ist also praktisch tabu, wenn nicht ganz spezielle Ausnahmen greifen.

    • Bestandsschutz für Altanlagen: Bereits installierte Heizwert-Gasthermen genießen Bestandsschutz. Das heißt: Solange die Anlage technisch funktioniert und keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist, darf sie weiter betrieben werden.
    • Pflicht zum Austausch: Für viele Altanlagen gilt nach 30 Jahren Betriebszeit eine Austauschpflicht gemäß § 72 GEG1. Ausgenommen sind jedoch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer schon vor 2002 gewohnt hat.
    • Ausnahmen für besondere Fälle: In Einzelfällen – etwa bei Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz oder fehlender technischer Machbarkeit – kann die zuständige Behörde Ausnahmen vom Austauschgebot gewähren. Hier entscheidet das Bauamt oder die Denkmalschutzbehörde nach Aktenlage.
    • Neubau und größere Sanierungen: Im Neubau oder bei umfassenden Modernisierungen ist der Einbau von Heizwerttechnik nicht mehr zulässig. Hier schreibt das GEG den Einsatz effizienter Systeme wie Brennwerttechnik oder erneuerbarer Energien vor.

    Wer also eine alte Gastherme ohne Brennwerttechnik besitzt, kann sie meist noch eine Weile weiter betreiben – aber nur unter klar definierten Bedingungen. Für Neubauten und größere Umbauten ist die Zeit der Heizwerttechnik endgültig vorbei.

    1 Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 72 Austausch- und Nachrüstpflichten

    Alternativen prüfen: Was tun, wenn die Umrüstung auf Brennwerttechnik nicht möglich ist?

    Alternativen prüfen: Was tun, wenn die Umrüstung auf Brennwerttechnik nicht möglich ist?

    Wenn der Sprung zur Brennwerttechnik endgültig an baulichen oder rechtlichen Hürden scheitert, ist guter Rat gefragt. Doch es gibt tatsächlich einige Alternativen, die man nicht sofort auf dem Zettel hat – und die in bestimmten Situationen durchaus praktikabel sind.

    • Elektrische Direktheizungen: In kleinen, selten genutzten Räumen kann eine moderne Elektroheizung oder ein Infrarot-Paneel als Übergangslösung dienen. Der Stromverbrauch ist zwar hoch, aber bei sporadischer Nutzung fällt das kaum ins Gewicht.
    • Wärmepumpen für Bestandsgebäude: Kompakte Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen lassen sich manchmal ohne große Eingriffe nachrüsten, etwa als Monoblock-Variante für einzelne Wohnungen. Das funktioniert auch dort, wo ein klassischer Heizungstausch nicht möglich ist.
    • Hybridlösungen: In manchen Fällen kann eine Kombination aus alter Gastherme und einer kleinen Solarthermie-Anlage die Effizienz steigern und den Gasverbrauch senken, ohne die gesamte Heiztechnik austauschen zu müssen.
    • Mobile Heizgeräte: Für temporäre Wärmeversorgung – etwa bei Sanierungen oder Umbauten – sind mobile Gas- oder Ölheizgeräte eine flexible, wenn auch keine dauerhafte Lösung.
    • Fernwärme prüfen: In städtischen Gebieten kann ein Anschluss an das Fernwärmenetz eine elegante Alternative sein, sofern der Versorger entsprechende Leitungen in der Nähe hat. Hier entfallen die meisten baulichen Hürden im eigenen Haus.

    Es lohnt sich, vor einer Entscheidung alle Optionen mit einem unabhängigen Energieberater durchzugehen. Oft tauchen im Gespräch Lösungen auf, die auf den ersten Blick gar nicht so offensichtlich waren – und die trotzdem langfristig sinnvoll und machbar sind.

    Fazit: In welchen Situationen ist die Gastherme ohne Brennwerttechnik die beste Lösung?

    Fazit: In welchen Situationen ist die Gastherme ohne Brennwerttechnik die beste Lösung?

    Eine Gastherme ohne Brennwerttechnik ist heute nur noch in ganz bestimmten Ausnahmefällen wirklich die beste Wahl. Das trifft vor allem dann zu, wenn eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Wärmeversorgung benötigt wird, ohne dass langfristige Investitionen oder umfassende Modernisierungen sinnvoll erscheinen. Besonders in Übergangsphasen – etwa bei kurzfristigen Mietverhältnissen oder befristeter Gebäudenutzung – kann der Weiterbetrieb alter Technik pragmatisch sein.

    • Kurze Restnutzungsdauer: Wenn ein Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen, verkauft oder grundlegend umgebaut wird, ist der Aufwand für eine neue Brennwertheizung schlicht nicht gerechtfertigt.
    • Unvorhergesehene Ausfälle: Bei plötzlichen Defekten, wenn Ersatzteile für die alte Heizwerttherme noch verfügbar sind, lässt sich mit minimalem Aufwand die Wärmeversorgung aufrechterhalten – etwa als Notlösung im Winter.
    • Projektgebundene Nutzung: In Gebäuden, die nur für einen bestimmten Zeitraum als Baustellenbüro, Lager oder Veranstaltungsort dienen, zählt oft nur die Funktion, nicht die Effizienz.

    Zusammengefasst: Die Gastherme ohne Brennwerttechnik ist heute ein Werkzeug für Spezialfälle, in denen Flexibilität, Zeitdruck oder eine absehbar kurze Nutzungsdauer wichtiger sind als Effizienz und Zukunftssicherheit.


    Häufige Fragen zur Nutzung von Gasthermen ohne Brennwerttechnik

    Darf eine Gastherme ohne Brennwerttechnik heute überhaupt noch betrieben werden?

    Ja, bereits verbaute Gasthermen ohne Brennwerttechnik genießen Bestandsschutz und dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie funktionstüchtig und sicher sind. Neue Heizwertthermen dürfen jedoch grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden.

    Wann lohnt sich der Verbleib einer alten Heizwert-Gastherme?

    Der Weiterbetrieb lohnt sich meist nur kurzfristig – etwa, wenn ein Gebäude ohnehin bald abgerissen oder umfassend saniert wird, bei geringer Nutzung oder wenn ein aufwendiger Austausch technisch oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

    Welche technischen Hürden sprechen gegen die Umrüstung auf Brennwerttechnik?

    Die Nachrüstung einer Brennwertheizung scheitert oft an ungeeigneten Schornsteinzügen, fehlender Möglichkeit zur Kondensatableitung, hydraulsicher Unverträglichkeit alter Heizsysteme oder baulichen Einschränkungen, zum Beispiel in denkmalgeschützten Gebäuden.

    Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für alte Gasthermen ohne Brennwerttechnik?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für viele Altanlagen nach 30 Jahren eine Austauschpflicht vor. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. bei selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer schon vor 2002 gewohnt hat. In Sonderfällen wie Denkmalschutz kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Welche Alternativen gibt es, wenn der Austausch auf Brennwerttechnik nicht möglich ist?

    Elektrische Direktheizungen, kompakte Wärmepumpen, Hybridlösungen mit Solarthermie, mobile Heizgeräte oder – falls verfügbar – Fernwärme können in bestimmten Situationen Alternativen sein, wenn eine Brennwertheizung nicht realisierbar ist.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Gasthermen ohne Brennwerttechnik lohnen sich heute nur noch in Altbauten mit baulichen, technischen oder wirtschaftlichen Hürden; meist sind sie eine Übergangslösung.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Spezielle Gebäudetypen berücksichtigen: Eine Gastherme ohne Brennwerttechnik macht vor allem in Altbauten mit verwinkelten oder denkmalgeschützten Schornsteinen Sinn, wenn bauliche Veränderungen technisch oder rechtlich nicht möglich bzw. unverhältnismäßig teuer wären.
    2. Restlaufzeit und geplante Sanierungen abwägen: Steht ein Gebäude kurz vor Abriss oder einer grundlegenden Sanierung, kann der Weiterbetrieb der alten Heizwerttherme als Übergangslösung wirtschaftlich sinnvoller sein als eine aufwändige Umrüstung auf Brennwerttechnik.
    3. Technische und wirtschaftliche Grenzen erkennen: Prüfen Sie, ob bauliche oder hydraulische Hürden (z.B. ungeeignete Schornsteinzüge, fehlende Kondensat-Entsorgung oder alte Heizsysteme) eine Umrüstung auf Brennwerttechnik unverhältnismäßig erschweren – hier kann der Verbleib bei der Heizwerttechnik vorübergehend die praktikabelste Option sein.
    4. Rechtliche Rahmenbedingungen beachten: Nutzen Sie den Bestandsschutz für bereits installierte Heizwert-Gasthermen, aber informieren Sie sich über gesetzliche Austauschpflichten und mögliche Ausnahmen, etwa bei Denkmalschutz oder Unwirtschaftlichkeit.
    5. Alternativen und Beratungen in Betracht ziehen: Wenn eine Umrüstung nicht möglich ist, prüfen Sie Alternativen wie elektrische Direktheizungen, kompakte Wärmepumpen, Hybridlösungen oder Fernwärmeanschlüsse. Lassen Sie sich im Zweifel von einem unabhängigen Energieberater beraten, um individuelle Lösungen zu finden.

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